Sicherheit beim Draussen lernen

Der Unterricht an ausserschulischen Lernorten ist von zentraler Bedeutung. Der Aargauer Lehrplan Volksschule verlangt dies sogar. Sicherheit ist dabei stets ein zentraler Aspekt. Eine angemessene Risikoeinschätzung gehört zur verantwortungsvollen Planung und trägt zur sicheren Umsetzung bei. Viele Schulen kennen interne Empfehlungen für Exkursionen und Schulreisen, die zu berücksichtigen sind. Gesetzliche Regelungen für Ausflüge in die Natur oder ans Wasser gibt es nicht. Dies sollte aber unter keinen Umständen dazu führen, auf Exkursionen oder auf Unterricht an ausserschulischen Lernorten zu verzichten. 

 

Verhalten, Beziehung und Sicherheit

An erster Stelle für einen sicheren Ausflug steht eine seriöse Planung. Die Lehrperson ist verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zur Sicherheit zu ergreifen und die Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Dies setzt eine tragfähige Beziehung von Lehrperson und Schüler:innen voraus. Die Lehrperson ist für die Risikoeinschätzung verantwortlich. Dazu gehört auch das Einschätzen des Verhaltens der Klasse oder einzelnen Schüler:innen. 

Unterricht in Halbklassen bietet sich an, um übersichtlichere Verhältnisse zu schaffen. Sollte es in der Klasse Kinder oder Jugendliche haben, welche durch ihr Verhalten ein Risiko für sich oder andere darstellen, sollten diese sehr eng betreut werden, um ein solches Risiko zu minimieren. In solchen Fällen sind weitere Betreuungspersonen einzubeziehen. Falls das Risiko nicht vertretbar ist, können solche Kinder für die Dauer der Aktivität in anderen Klassen untergebracht werden, um der Klasse ein ausserschulisches Lernerlebnis zu ermöglichen.

 

Spezielle Vorkehrungen an Gewässern

Bei Exkursionen an Bäche, Flüsse oder Seen gilt grundsätzlich, dass nicht ins Wasser gestiegen wird. An Fliessgewässern ist die Risikoeinschätzung sehr anspruchsvoll. Deshalb ist ein angemessener Abstand vom Wasser und von steilen Ufern einzuhalten. In Wassernähe gilt für Betreuungspersonen zudem, Kinder immer im Auge zu behalten und in unmittelbarer Nähe zu bleiben. Kinder und Betreuungspersonen müssen sich gegenseitig immer sehen können.

Unabhängig der Gruppengrösse sollten zwei Betreuungspersonen anwesend sein, um im Notfall angemessen reagieren zu können. Als Faustregel für Gruppen mit regulärem Verhalten: An übersichtlichen Stellen das Betreuungsverhältnis 1:12, sprich eine Betreuungsperson auf 12 Teilnehmende. Bei abweichenden Voraussetzungen sollte das Betreuungsverhältnis entsprechend erhöht werden. Bei einer Exkursion an einen See mit einer Kindergartenklasse wäre ein Verhältnis von 1:6 angebracht.

Sobald einzelne Teilnehmende das Risiko massiv erhöhen, sollen diese entweder individuell betreut oder von der risikoreichen Aktivität ausgeschlossen werden.

 

Wissenserwerb und Risikokompetenz

An Gewässern oder in Naturschutzgebieten ist es angezeigt, auf den markierten Wegen zu bleiben, Lernaufträge von sicheren Brücken aus durchzuführen oder ans seichte Wasser auszuweichen. Viele Erfahrungen lassen sich anstatt am Fluss auch im flachen Wasser des Dorfbaches oder am Schulteich machen. Trotz allen Risiken sind geeignete Herausforderungen und eigene Erfahrungen nicht nur für den Wissenserwerb von entscheidender Bedeutung, sie sind zentral für den Erwerb der Risikokompetenz von Schüler:innen. Wie auch im Sportunterricht gilt: Mut tut gut

Dazu braucht es klare Regeln.

Regelvorschlag

(vor dem Ankommen am Wasser kommunizieren)

  • Arbeit nur am, nicht im Wasser. 
  • Schüler:innen bewegen sich in den von der Lehrperson vorgegebenen Bereichen.
  • Schüler:innen sind im Blickfeld der Lehrperson und die Schüler:innen können die Lehrperson von ihrem Ort sehen.
  • Alle Schüler:innen haben und behalten ihr eigenes oder das von der Lehrperson zugeteilte Material. Falls nötig werden Materialien zu einem von der Lehrperson vorgegebenen Zeitpunkt gewechselt (um Streitereien zu verhindern).
     
  • Folgendes Verhalten führt zum Ausschluss von der Aktivität:
    • Schubsen, reissen, schlagen.
    • Ungefragtes Nehmen von Arbeitsmaterialien oder -utensilien.
    • Mutwilliges Stören oder Zerstören des zu beobachtenden Gegenstandes.
    • Nichteinhalten des vorgegebenen Abstandes zum Gewässer.

Checkliste für sichere Exkursionen

  • zeitnahes Rekognoszieren unter ähnlichen Bedingungen (Jahreszeit, Tageszeit, Vegetationsentwicklung oder Wetter)
  • Risikoeinschätzung von äusseren Einflüssen (Wetter und Wasserstand)
  • angepasste Kleidung (Schuhe, Regenschutz, Zecken- und Sonnenschutz)
  • entsprechende Ausrüstung (Arbeitsmaterialien, Verpflegung und Getränk) 
  • übersichtliche Organisation bei Arbeiten im Freien: klare Aufträge, verbindliche Räume, klare Zeiten, abgesprochene Signale
  • Anzahl (mind. 2) und Kompetenzen der Begleitpersonen
  • Notfallszenario, Mobiltelefon mit Notfallnummern, Reiseapotheke